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eigene Aktien 

 
WMF Württembergische Metallwarenfabrik
Aktiengesellschaft
Geislingen an der Steige

ISIN DE0007803009 und DE0007803033
WKN 780300 und 780303

Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG (Ermächtigung zum Erwerb und zur Einziehung eigener Aktien)

Die Ordentliche Hauptversammlung der WMF Württembergische Metallwarenfabrik Aktiengesellschaft hat am 17. Juni 2010 beschlossen, den Vorstand der Gesellschaft zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 16. Juni 2015 Aktien der Gesellschaft mit einem Anteil am Grundkapital von bis zu 10 % zu erwerben, und zwar nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 06. Mai 2010 im Rahmen der Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunkt 6 (Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zu deren Verwendung auch unter Bezugsrechtsausschluss einschließlich der Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung). Die aufgrund dieses Beschlusses erworbenen Aktien können unter anderem unter Ausschluss des Bezugsrechts verwendet und insbesondere auch eingezogen werden, ohne dass es dazu eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf.

Geislingen an der Steige, im Juni 2010
WMF Württembergische Metallwarenfabrik Aktiengesellschaft

Der Vorstand
 
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