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ad hoc-Mitteilung 

 
 
WMF erhöht erneut die Dividende
 
 
Der Aufsichtsrat der WMF Württembergische Metallwarenfabrik Aktiengesellschaft in Geislingen/Steige hat in seiner Sitzung am 12. April 2011 den Jahresabschluss 2010 der WMF AG und den Konzernabschluss gebilligt. Der am 1. Juni 2011 stattfindenden Hauptversammlung wird vorgeschlagen, den Bilanzgewinn der WMF AG in Höhe von 18,2 Mio. Euro zur Ausschüttung einer Dividende von 1,30 Euro je Stückaktie zu verwenden. Im Geschäftsjahr 2010 erreicht der WMF Konzern einen Umsatz von etwa 901,6 Mio. Euro sowie ein Jahresergebnis von etwa 38,7 Mio. Euro.

Im Vorjahr wurde bei einem Bilanzgewinn von 16,8 Mio. Euro eine Dividende von 1,20 Euro je Stückaktie ausgeschüttet. Der Konzernumsatz lag im Geschäftsjahr 2009 bei etwa 800,0 Mio. Euro, das Jahresergebnis bei etwa 25,9 Mio. Euro.

Geislingen/Steige, 12. April 2011
 
 
 
WMF erwirbt 100% an Princess
 
 
WMF erwirbt 100% an Princess WMF AG übernimmt sämtliche Geschäftsanteile an der „Princess“ Unternehmensgruppe, Niederlande
Der Aufsichtsrat der WMF Württembergische Metallwarenfabrik Aktiengesellschaft, Geislingen an der Steige („WMF AG“) hat heute, am 21. September 2010, dem Erwerb der restlichen 49 % der Geschäftsanteile an der Princess Holding B. V., Breda, Niederlande von der Ouborg Group B. V., Breda, Niederlande mit Wirkung zum 30. September 2010 zugestimmt.

WMF AG zahlt für die Geschäftsanteile einen Kaufpreis von mindestens EUR 2,5 Mio. und höchstens EUR 3 Mio. Die Princess Holding B. V. wird damit eine 100 %ige Tochtergesellschaft der WMF AG. Die Option der WMF AG die Geschäftsanteile in 2012 zu erwerben, ist damit hinfällig.

Der Übergang der Geschäftsanteile entspricht dem Wunsch des Unternehmensgründers von Princess, Herrn Aad Ouborg, der gleichzeitig auch aus der Geschäftsführung des Unternehmens ausscheiden wird. Princess ist ein elementarer Bestandteil der Elektrokleingeräte-Strategie des WMF Konzerns mit dem Ziel, ein weltweit wettbewerbsfähiges Geschäftsfeld zu etablieren. Mit der vollständigen Integration der Princess Unternehmensgruppe in den WMF Konzern kann dieses Ziel nach Überzeugung beider Parteien zügiger und besser umgesetzt werden.

Geislingen, 21. September 2010
 
 
 
WMF erhöht die Dividende
 
 
Der Aufsichtsrat der WMF Württembergische Metallwarenfabrik Aktiengesellschaft in Geislingen (Steige) hat in seiner Sitzung am 20. April 2010 den Jahresabschluss 2009 der WMF AG und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Der am 17. Juni 2010 stattfindenden Hauptversammlung wird vorgeschlagen, den Bilanzgewinn der WMF AG in Höhe von 16.800.000 Euro zur Ausschüttung einer Dividende von 1,20 Euro je Stückaktie zu verwenden. Im Geschäftsjahr 2009 erreicht der WMF Konzern einen Umsatz von 800,0 Mio. Euro sowie ein Betriebliches Ergebnis (EBIT) von 41,6 Mio. Euro.

Im Vorjahr wurde bei einem Bilanzgewinn von 14.700.000 Euro eine Dividende von 1,05 Euro je Stückaktie ausgeschüttet. Der Konzernumsatz lag im Geschäftsjahr 2008 bei 795,8 Mio. Euro, das Betriebliche Ergebnis (EBIT) bei 41,3 Mio. Euro.

Geislingen, 20. April 2010
 
 
 
WMF AG erwirbt 51 % der „Princess“ Unternehmensgruppe, Niederlande
 
 
Der Aufsichtsrat der WMF Württembergische Metallwarenfabrik Aktiengesellschaft mit Sitz in Geislingen an der Steige („WMF AG“) hat heute, am 25. November 2009, dem Erwerb von 51 % der Geschäftsanteile an der Princess Holding B.V., Breda, Niederlande zu einem Kaufpreis von EUR 5,5 Mio. mit Wirkung zum 01.01.2010 zugestimmt.

Mit dem Anteilserwerb erhält die WMF AG gleichzeitig das Recht zum Erwerb der restlichen 49 % der Geschäftsanteile, das sie im ersten Halbjahr 2012 ausüben kann. In Abhängigkeit von einem vertraglich definierten Unternehmenswert zum 31.12.2011 wird bei Ausübung des Rechts zum Erwerb der restlichen 49 % der Geschäftsanteile ein Kaufpreis von maximal EUR 9,5 Mio. fällig.

Der Unternehmensgründer von Princess, Herr Aad Ouborg, führt die Geschäfte von Princess auch nach Erwerb von 51 % der Geschäftsanteile durch WMF an der Princess Holding B.V. weiter.

Die Princess Holding B.V. vertreibt mit etwa 90 Mitarbeitern weltweit Elektro-Kleingeräte vor allem für den Haushaltsbereich und erzielte im Geschäftsjahr 2008 einen Umsatz von rund EUR 63 Mio.

Der Vollzug des Erwerbs der Princess Holding B.V. steht noch unter einzelnen aufschiebenden Bedingungen, vor allem der Prüfung und Freigabe durch die Bundeswettbewerbsbehörde in Österreich.

Geislingen, 25. November 2009
 
 
 
Dividendenvorschlag
 
 
Der Aufsichtsrat der WMF Württembergische Metallwarenfabrik Aktiengesellschaft in Geislingen (Steige) hat in seiner Sitzung am 22. April 2009 den Jahresabschluss 2008 der WMF AG festgestellt. Der am 16. Juni 2009 stattfindenden Hauptversammlung wird vorgeschlagen, den Bilanzgewinn der WMF AG in Höhe von 14.700.000 Euro zur Ausschüttung einer Dividende von 1,05 Euro je Stückaktie zu verwenden.

Im Vorjahr wurde bei einem Bilanzgewinn von 16.800.000 Euro eine Dividende von 1,20 Euro je Stückaktie ausgeschüttet.

Geislingen, 22. April 2009
 
 
WMF erhöht erneut die Dividende
 
 
Der Aufsichtsrat der WMF Württembergische Metallwarenfabrik Aktiengesellschaft in Geislingen/Steige hat in seiner Sitzung am 12. April 2011 den Jahresabschluss 2010 der WMF AG und den Konzernabschluss gebilligt. Der am 1. Juni 2011 stattfindenden Hauptversammlung wird vorgeschlagen, den Bilanzgewinn der WMF AG in Höhe von 18,2 Mio. Euro zur Ausschüttung einer Dividende von 1,30 Euro je Stückaktie zu verwenden. Im Geschäftsjahr 2010 erreicht der WMF Konzern einen Umsatz von etwa 901,6 Mio. Euro sowie ein Jahresergebnis von etwa 38,7 Mio. Euro.

Im Vorjahr wurde bei einem Bilanzgewinn von 16,8 Mio. Euro eine Dividende von 1,20 Euro je Stückaktie ausgeschüttet. Der Konzernumsatz lag im Geschäftsjahr 2009 bei etwa 800,0 Mio. Euro, das Jahresergebnis bei etwa 25,9 Mio. Euro.

Geislingen/Steige, 12. April 2011
 
 
 
WMF-Aufsichtsrat stimmt Aktienrückkauf zu
 
 
Der Aufsichtsrat der WMF Württembergische Metallwarenfabrik Aktiengesellschaft in Geislingen/Steige hat gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 17. Juni 2010 in seiner heutigen Sitzung dem Vorschlag des Vorstands zugestimmt, von der durch die Hauptversammlung beschlossenen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß den gesetzlichen und den Vorgaben der Hauptversammlung Gebrauch zu machen.
Der Erwerb wird ausschließlich mit dem Zweck einer späteren Einziehung der erworbenen Aktien erfolgen oder um sie bei etwaigen Unternehmenszusammenschlüssen, Käufen von Unter-nehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen als Gegenleistung zu verwenden. Über die konkrete Verwendung ist zu einem späteren Zeitpunkt gesondert zu entscheiden. Derzeit ist keine konkrete Verwendung der zu erwerbenden eigenen Aktien im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen, Käufen von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen geplant.
Die eigenen Aktien werden ausschließlich über die Börse zurückgekauft. Damit soll ein Kreditinstitut beauftragt werden. Es können Aktien in einem Gesamtwert von bis zu EUR 30 Mio. (ohne Nebenkosten) erworben werden, höchstens aber gemäß der gesetzlichen Regelung bis zu 10 % des Grundkapitals (1,4 Mio. Stück). Von der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien kann der Vorstand vorerst bis zum 30. September 2012 Gebrauch machen. Es werden Stamm- und Vorzugsaktien proportional zum Grundkapital oder überproportional Vorzugsaktien erworben.
Die Gesellschaft wird das Kreditinstitut anweisen, sich nach besten Kräften zu bemühen, die Vorgaben des Art. 5 Verordnung (EG) 2273/2003 („Verordnung“) einzuhalten. Danach dürfen Aktien insbesondere nicht zu einem Kurs erworben werden, der über den des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des im jeweiligen Zeit-punkt höchsten unabhängigen Angebots auf den Handelsplätzen, auf denen der Kauf statt-findet, liegt. Nach dem Beschluss der Hauptversammlung darf der Gegenwert je Aktie zudem den Mittelwert der Aktienkurse an den letzten fünf Handelstagen vor der Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb nicht um mehr als 10 % über- oder unterschreiten.
Die Gesellschaft wird Veröffentlichungen über die Umsetzung des Programms gemäß Art. 4 der Verordnung vornehmen.

Geislingen/Steige, 22. September 2011
 
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