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Corporate Governance 

 
Erklärung zum Corporate Governance Kodex (gem. § 161 AktG )


Vorstand und Aufsichtsrat der WMF Württembergische Metallwarenfabrik Aktiengesellschaft, Geislingen (Steige) erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers am 05. August 2009 bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 18. Juni 2009 entsprochen wurde und wird, sofern nachstehend keine Abweichungen offen gelegt werden.

Ziffer 3.8: In der D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat ist bisher kein Selbstbehalt entsprechend der gesetzlichen Regelung für den Vorstand vorgesehen, weil die vorliegende Regelung erst mit der diesjährigen Anpassung in den Deutschen Corporate Governace Kodex aufgenommen worden ist. Es ist beabsichtigt, die Versicherungspolice zum 01.01.2010 anzupassen.

Ziffer 4.2.5: Die Offenlegung der Vorstandsvergütung ist im Konzern-Geschäftsbericht 2008 wegen besserer Übersichtlichkeit in einem eigenen Gliederungspunkt erfolgt, der nicht Teil des Corporate Governance Berichts ist. Im Geschäftsbericht 2009 soll der Kodex-Empfehlung gefolgt werden.

Ziffer 5.3.3: Die Nominierungsaufgabe kann und wird nach Auffassung des Aufsichtsrates effizient durch die sechs Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat wahrgenommen werden, so dass auf die Etablierung eines gesonderten Nominierungsausschusses auch künftig verzichtet werden soll.

Ziffer 5.4.1 Satz 2: Um individuelle Gegebenheiten und besondere Umstände berücksichtigen zu können, wird auf die Festschreibung einer Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder verzichtet.

Ziffer 5.4.6, Absatz 3: Die Vergütungsangaben zum Aufsichtsrat erfolgen inhaltlich gemäß der Kodex-Empfehlung, jedoch nicht als Bestandteil des Corporate Governance Berichts, sondern wegen u.E. besserer Übersichtlichkeit im Konzernanhang. Im Geschäftsbericht 2009 soll der Kodex-Empfehlung gefolgt werden.

Ziffer 7.1.2 Satz 2: Die in 2009 beabsichtigte Erörterung des Halbjahres-finanzberichts ist aus Termin- bzw. Krankheitsgründen nicht erfolgt. Es ist vorgesehen, den Halbjahresfinanzbericht ab 2010 vor der Veröffentlichung mit den Vorsitzenden von Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss zu erörtern.

Ziffer 7.1.2 Satz 4: Der Geschäftsbericht mit Konzernabschluss 2008 ist am 24. April 2009 veröffentlicht worden, der Zwischenbericht zum 30.06.2009 am 27.08.2009.
Für 2009 sind als Veröffentlichungstermine der 28. April 2010 (Geschäftsbericht mit Konzernabschluss) und der 26. August 2010 (Halbjahresfinanzbericht) vorgesehen.
Für die Terminierung sind neben den gesetzlich verpflichtenden Vorgaben die Sitzungstermine der Gremien Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss maßgeblich.
Um bei der Terminierung eine größere Flexibilität zu haben, wird ggf auch künftig von den empfohlenen Veröffentlichungsfristen abgewichen.


Geislingen/Steige, 25. November 2009
 
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