Erklärung zum Corporate Governance Kodex (gem. § 161 AktG )
Vorstand und Aufsichtsrat der WMF Württembergische Metallwarenfabrik Aktiengesellschaft, Geislingen (Steige) erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers am 12./21. Juli 2005 bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 2. Juni 2005 entsprochen wurde und wird, sofern nachstehend keine Abweichungen offen gelegt werden.
Ziffer 4.2.4:
Die Angaben zur Vergütung der Vorstandsmitglieder erfolgen nicht individualisiert.
Ziffer 5.1.2 und Ziffer 5.4.1:
Um individuelle Gegebenheiten und besondere Umstände berücksichtigen zu können, wird auf die Festschreibung einer Altersgrenze verzichtet. Es ist allerdings Übung, dass Vorstandsmitglieder mit Erreichen des 63. Lebensjahres ausscheiden.
Ziffer 5.4.7:
Die Mitgliedschaft im Prüfungsausschuss wird bei der Vergütung nicht speziell berücksichtigt.
Die Vergütungsregelung ist in der Satzung der Gesellschaft offen gelegt.
Ziffer 7.1.2:
Der Geschäftsbericht mit Konzernabschluss 2004 ist am 21.04.2005 veröffentlicht worden, der Zwischenbericht zum 30.06.2005 am 29.08.2005.
Für 2006 sind als Veröffentlichungstermine der 12.04.2006 (Geschäftsbericht mit Konzernabschluss) und der 28.08.2006 (Zwischenbericht zum 30.06.2006) vorgesehen.
Geislingen/Steige, 5. Dezember 2005