Erklärung zum Corporate Governance Kodex (gem. § 161 AktG )
Vorstand und Aufsichtsrat der WMF Württembergische Metallwarenfabrik Aktiengesellschaft, Geislingen (Steige) erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers am 20. Juli 2007 bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 14. Juni 2007 entsprochen wurde und wird, sofern nachstehend keine Abweichungen offen gelegt werden.
Ziffer 4.2.2: Der für die Behandlung der Vorstandsverträge zuständige Personalausschuss hat im Jahr 2007 keinen Vorschlag zur Beratung über die Struktur des Vergütungssystems für den Vorstand im Aufsichtsratsplenum gemacht. Für 2008 ist ein entsprechender Vorschlag geplant. Danach soll die Struktur des Vergütungssystems im Abstand von höchstens drei Jahren beraten werden.
Ziffer 4.2.3: Bei den für die variable Vergütung bestimmenden Zielgrößen (Umsatz, EBITDA, operating free cash flow) ist kein Cap vereinbart. Jedoch gilt die Vereinbarung der Zielgrößen nur bis einschließlich 2008 und sie ist in 2008 für das Folgejahr neu festzulegen, so dass über die zeitliche Begrenzung auch eine Begrenzungsmöglichkeit des Betrages gegeben ist.
Ziffer 5.3.3: Die Nominierungsaufgabe kann und wird nach Auffassung des Aufsichtsrates effizient durch die sechs Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat wahrgenommen werden, so dass auf die Etablierung eines gesonderten Nominierungsausschusses auch künftig verzichtet werden soll.
Ziffer 5.4.1: Um individuelle Gegebenheiten und besondere Umstände berücksichtigen zu können, wird auf die Festschreibung einer Altersgrenze verzichtet.
Ziffer 7.1.2: Der Geschäftsbericht mit Konzernabschluss 2006 ist am 27.04.2007 veröffentlicht worden, der Zwischenbericht zum 30.06.2007 am 29.08.2007.
Für 2008 sind als Veröffentlichungstermine der 15. April 2008 (Geschäftsbericht mit Konzernabschluss) und der 27.08.2008 (Zwischenbericht) vorgesehen.
Geislingen/Steige, 20. November 2007